Fünftelregelung - Tarifermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütungen möglich

Mit steigendem Einkommen erhöht sich die Einkommensteuer progressiv. Werden Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit nicht laufend, sondern in einer Summe ausgezahlt, führt der Progressionseffekt zu einer nicht gewollten Steuer-(mehr-)belastung. Um die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs beim zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, sieht das Gesetz die Besteuerung dieser Nachzahlungen mit einem ermäßigten Steuersatz („Fünftelregelung“) vor. Voraussetzung ist, dass die Nachzahlung die Vergütung für eine Tätigkeit betrifft, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfall hatte ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren in erheblichem Umfang Überstunden geleistet. Erst im vierten Jahr wurden ihm die Überstunden in einer Summe vergütet. Laut BFH ist auf den Nachzahlungsbetrag der ermäßigte Steuertarif anzuwenden. Die Tarifermäßigung finde nicht nur auf die Nachzahlung von Festlohnbestandteilen, sondern auch auf Nachzahlungen von variablen Lohnbestandteilen - wie hier von Überstundenvergütungen - Anwendung. Entscheidend sei allein, ob die nachgezahlte Vergütung für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet worden sei.

27.05.2022