Elektronische Registrierkassen - Ende 2022 läuft Übergangsfrist für alte Kassensysteme aus

Ab dem 01.01.2023 dürfen elektronische Kassen ohne TSE (Technische Sicherungseinrichtung) nicht mehr eingesetzt werden. Damit endet die Ausnahmeregelung für jene Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten.

Besitzt ein Kassensystem nach diesem Zeitpunkt keine TSE und ist aber weiterhin im Einsatz, so sieht das Gesetz ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € vor. Darüber hinaus könnten Betriebseinnahmen durch das Finanzamt hinzugeschätzt werden, wodurch es zu Steuernachzahlungen kommen kann.


Tipp: Für den Austausch älterer Kassensysteme bleiben noch knapp 7 Monate Zeit. Vor dem Hintergrund etwaiger Lieferschwierigkeiten sollte ein Austausch zeitnah angestrebt werden, zumal auch die Inbetriebnahme des neuen Kassensystems selbst noch Zeit in Anspruch nehmen dürfte.


 

27.05.2022