Vorsteuervergütungsverfahren: Fristablauf am 30.09.2022

Deutsche Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet. Dabei ist der Antrag auf Vorsteuervergütung allein auf elektronischem Weg beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) und bis spätestens 30.09.2022 für Rechnungen aus 2021 zu stellen. Der Vergütungsbetrag muss grundsätzlich mindestens 50 EUR betragen, kann sich in bestimmten Einzelfällen aber auch auf 400 EUR erhöhen. Das BZSt prüft dann, ob der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und entscheidet dann über die Weiterleitung des Antrags an den eigentlichen Erstattungsstaat. 


Hinweis: Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

 

 


 

27.07.2022