DIRUG: Nicht alles wird teurer! Auszüge aus dem Handelsregister künftig kostenlos

Am 01.08.2022 trat das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft, welches die Digitalisierungsrichtlinie der EU (2019/1151/EU) in nationales Recht umsetzt. Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit zu vereinfachen.

So schafft das DiRUG u.a. die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. eine UG (haftungsbeschränkt) online zu gründen.

Auch wird in diesem Zusammenhang das Bekanntmachungswesen umgestellt. Insbesondere werden künftig für den Abruf von Daten aus dem Handelsregister sowie dem Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, generell keine Abrufgebühren mehr erhoben. Unternehmen und Privatpersonen, die sich z.B. darüber informieren möchten, ob es im Handelsregister Veränderungen bei einem bestimmten Vertragspartner gibt, können also kostenlos einen chronologischen Auszug zu dem betreffenden Unternehmen abrufen.


Hinweis: Informationen aus dem Handelsregister können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

 


 

30.08.2022