Transparenzregister: Alles wird teurer! Bundesanzeiger verschickt Rechnungen

Das Transparenzregister wurde im Jahr 2017 eingeführt, um Geldwäsche effektiver bekämpfen zu können. Für dessen Führung erhebt der Bundesanzeiger Verlag allerdings Gebühren. Die Jahresgebühr betrug dabei bis 2019 noch 2,50 Euro, für das Jahr 2020 wurden 4,80 Euro erhoben, für 2021 11,47 Euro. Für 2022 wurde die Jahresgebühr dann auf 20,80 Euro angehoben. Bei Einsichtnahme ins Transparenzregister fallen weitere Gebühren von 1,65 Euro pro abgerufenem Dokument an und 7,50 Euro für einen Ausdruck mit den Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Gebührenpflichtige sind gemäß § 24 Absatz 1 Geldwäschegesetz juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften und jede Rechtsgestaltung nach § 21 Geldwäschegesetz, insbesondere also die GmbH sowie die OHG und KG. Mitteilungen an die registerführende Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister selbst sind als solche hingegen nicht gebührenpflichtig.

Die besonderen Gebührentatbestände und Gebührenhöhen ergeben sich aus der Anlage zu § 1 Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV). Dabei sieht die TrGebV für gemeinnützige Vereine auf Antrag eine Befreiung von der Transparenzregister-Führungsgebühr vor (§ 4 TrGebV).  

30.08.2022