Abgabefristen für Steuererklärungen

Derzeit gelten noch immer die durch das das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Ein Grund hierfür war der stark erhöhte Arbeitsaufwand bei den Steuerberatern in den Jahren 2021 und 2022, bedingt durch die Corona-Krise und die Abwicklung von staatlichen Hilfen. 

Für Steuererklärungen, die wir als Ihre Steuerberater für Sie erstellen, gelten folgende Abgabefristen: 

  • Veranlagungszeitraum 2023: bis 02.06.2025
  • Veranlagungszeitraum 2024: bis 30.04.2026 

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 erfolgt dann eine Rückkehr zu den bisherigen Abgabeterminen. Die Steuererklärung 2025 ist somit, wenn sie durch Ihren Steuerberater erstellt wird, spätestens am 01.03.2027 abzugeben. 
 

 

15.11.2024