Die Künstlersozialversicherung bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unter den Künstlerbegriff können beispielsweise auch Werbetexter und Grafiker fallen. Unternehmer, die freiberufliche Künstler beschäftigen, müssen einen bestimmten Satz des Honorars an die Künstlersozialkasse abführen. Die Abgabe wird hierbei auf alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstler erhoben. Für das Jahr 2026 ist eine Absenkung des Satzes von derzeit 5,0 % auf 4,9 % geplant.
Absenkung der Künstlersozialabgabe
19.11.2025
