Die durch das Steuerfortentwicklungsgesetz geplanten Anpassungen im Steuertarif dienen einerseits dazu, das steuerfreie Existenzminimum sicherzustellen, andererseits sollen insbesondere kleine und mittlere Einkommen so von inflationsbedingtem Mehraufwand entlastet werden. Der Grundfreibetrag wird deshalb bis 2026 stufenweise angepasst:
- 2024: bisher 11.604 €, geplante Erhöhung auf 11.784 €
- 2025: Erhöhung auf 12.084 €
- 2026: weitere Erhöhung auf 12.336 €
Auch der Kinderfreibetrag wird stufenweise erhöht:
- 2024: bisher 6.384 €, geplante Erhöhung auf 6.612 €
- 2025: Erhöhung auf 6.672 €
- 2026: weitere Erhöhung auf 6.828 €
