Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung für Schlussabrechnung

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, unter anderem Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit erheblichen Corona bedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die Gelder zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war aber klar, dass die Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten später abgeglichen werden mussten. Bund und Länder haben sich nun im Einklang mit den Berufsorganisationen der so genannten prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden (Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Mitteilung vom 14.3.2024). Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

29.04.2024