Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer werden alle Unternehmen erhalten, die in Deutschland tätig sind. Dazu gehören neben juristischen Personen auch Einzelunternehmer und Freiberufler. Geht eine Person mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten nach, erhält sie für jede eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt.

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern erfolgt stufenweise und beginnt ab November 2024. Die neue Nummer gilt neben der Steuernummer und der Steueridentifikationsnummer. Perspektivisch sollen durch sie Meldepflichten vereinfacht werden. Außerdem soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu den Stammdaten eines neuen, derzeit im Aufbau befindlichen Unternehmensbasisdatenregisters gehören. Hierin sollen künftig Daten verschiedener Register zusammenlaufen. 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Kürzel DE für Deutschland und neun Ziffern zusammen. Ergänzend zu diesen kommt ein mit Bindestrich getrenntes fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses dient der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten. 

DSG-Hinweis 
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer muss weder für bestehende noch für neugegründete Unternehmen beantragt werden. Die Zuteilung erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. 
 

18.11.2024