Einkünfte aus Aktien-Spin-Off

In einem am 01.07.2021 vom BFH entschiedenen Fall ging es um die Frage, wie eine Abspaltung nach US-amerikanischem Recht (sog. Spin-Off) aus steuerlicher Sicht in Deutschland zu würdigen ist. Hierbei hatten die Aktionäre Aktien eines neuen Unternehmens erhalten, das aus der Abspaltung hervorgegangen war. Das Finanzamt wollte den Wert der Aktien zunächst bei den Einkünften aus Kapitalvermögen erfassen. 

Der BFH sah in der Zuteilung der neuen Aktien jedoch einen steuerneutralen Vorgang. Bei einem Inlandsfall wäre die Gewährung der neuen Aktien steuerfrei gewesen. Nach Ansicht des BFH gebietet es die Kapitalverkehrsfreiheit, einen der deutschen Abspaltung im Sinne des Umwandlungsrechts vergleichbaren Vorgang steuerfrei zu belassen. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien müssen demnach etwaige Veräußerungsgewinne versteuert werden.  
 

08.12.2022