Firmenwagen: Weitere Begünstigungen für reine Elektro-Pkws geplant

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist für Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Vorteil. Die Besteuerung der Privatnutzung erfolgt entweder pauschal auf Basis der 1-%-Regelung oder anhand der Fahrtenbuchmethode. 

Bei reinen Elektro-Pkw s beträgt die Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtige Privatnutzung im Ergebnis lediglich 25 % nach beiden genannten Methoden. Man spart sich also 75 % der Steuern. Allerdings ist bei reinen Elektro-Pkws die Begünstigung nur möglich, wenn der Bruttolistenpreis 70.000 € nicht übersteigt. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2024 angeschafft wurden. Zuvor durfte der maßgebliche Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 € betragen. Die Bundesregierung plant im Rahmen des Haushalts 2025, die Begünstigungsgrenze für vollelektrische Pkws auf einen Bruttolistenpreis von höchstens 95.000 € zu erhöhen. 

DSG-Hinweis 
Wird beim vollelektrischen Pkw die Obergrenze für den Bruttolistenpreis überschritten, so müssen trotzdem nur 50 % der üblichen Bemessungsgrundlage für Verbrenner nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode angesetzt werden.

Ebenso sind bei Plug-in-Hybrid-Pkws lediglich 50 % der Bemessungsgrundlage bei der steuerpflichtigen Privatnutzung anzusetzen. Hier gilt außerdem die Voraussetzung, dass das Fahrzeug bei Anschaffung bis einschließlich 31.12.2024 entweder lediglich 50 g CO2/km ausstößt oder es eine elektrische Reichweite von mindestens 60 km hat. Für Anschaffungen zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2030 erhöht sich die notwendige elektrische Reichweite auf 80 km. 
 

18.11.2024