Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte

Gewährt der Arbeitgeber freie Verpflegung oder Unterkunft, ist dafür ein bestimmter Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sofern keine Vollverpflegung gewährt wird, ist der anteilige Sachbezugswert für die einzelne Mahlzeit anzusetzen. Grundlage ist die "Sozialversicherungsentgeltverordnung". Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung gelten einheitlich für die alten und neuen Bundesländer. Sie gelten unverändert ebenfalls für Jugendliche und Auszubildende. Das sind die amtlichen Sachbezugswerte der Jahre 2024 und 2025: 

 

2024

2025

 MonatTagMonatTag
Verpflegung    
Frühstück65,00 Euro2,17 Euro69,00 Euro2,30 Euro
Mittag-/Abendessen je124,00 Euro4,13 Euro132,00 Euro4,40 Euro
Vollverpflegung313,00 Euro10,43 Euro333,00 Euro11,10 Euro
     
Unterkunft278,00 Euro9,27 Euro282,00 Euro9,40 Euro

 

 

24.01.2025