Freie Verpflegung und Unterkunft: Neue Sachbezugswerte

Gewährt der Arbeitgeber freie Verpflegung oder Unterkunft, ist dafür ein bestimmter Sachbezugswert steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sofern keine Vollverpflegung gewährt wird, ist der anteilige Sachbezugswert für die einzelne Mahlzeit anzusetzen. Grundlage ist die "Sozialversicherungsentgeltverordnung". Das sind die amtlichen Sachbezugswerte der Jahre 2022 und 2023: 

 20222023
 MonatTagMonatTag
Verpflegung    
Frühstück56,00 Euro1,87 Euro60,00 Euro2,00 Euro
Mittag-/Abendessen je107,00 Euro3,57 Euro114,00 Euro3,80 Euro
Vollverpflegung270,00 Euro9,00 Euro288,00 Euro9,60 Euro
     
Unterkunft241,00 Euro8,03 Euro265,00 Euro8,83 Euro

 

Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung gelten einheitlich für die alten und neuen Bundesländer. Sie gelten unverändert ebenfalls für Jugendliche und Auszubildende. Bezüglich des Sachbezugswerts für Unterkunft bei Jugendlichen unter 18 Jahre und Auszubildenden erfolgt indes ein Abschlag.
 

05.12.2022