Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes sollen die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 durch das sog. Faktorverfahren ersetzt werden. Hierdurch soll die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Eheleute bzw. Lebenspartner verteilt werden. Auch alleinverdienende Ehegatten/Lebenspartner sollen das Faktorverfahren nutzen können. Hierin soll dann die bisherige Steuerklasse 3 abgebildet werden. Vorgesehen ist die Überführung in das neue Verfahren zum 01.01.2030. Trotz der starken Präsenz dieses Themas in den Medien besteht also noch kein akuter Handlungsbedarf.
Anders als es von einigen Medien irreführend dargestellt wurde, hat die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine Auswirkungen auf das Ehegattensplitting!