Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Grenze für den Aufwandsabzug für Geschenke eines Unternehmers an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), ab dem 01.01.2024 von bisher 35 € auf 50 € im Jahr pro beschenkter Person angehoben. Ist die Grenze überschritten, so ist bei der Einkommensteuer überhaupt kein Aufwandsabzug für das Geschenk möglich. Bei einer Überschreitung der Grenze ist auch der Vorsteuerabzug für das Geschenk nicht zu gewähren.
Im Umsatzsteueranwendungserlass wurde die entsprechende Grenze nun ebenso von 35 € auf 50 € pro Jahr und beschenkter Person angepasst. Keine Geschenke im Sinne dieser Regelungen sind jedoch einfache Streuwerbeartikel, deren Wert 10 € nicht übersteigt. Bei diesen steht der Werbezweck im Vordergrund (z.B. durch ein Firmenlogo auf Kugelschreibern).