Höhere Arbeitnehmersparzulage ab 2024

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für den Vermögensaufbau. Je nach Anlageform und Sparsumme beträgt dieser bis zu 123 € pro Jahr. Bereits zum 01.01.2024 wurde die Arbeitnehmersparzulage durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz attraktiver ausgestaltet. Dazu wurde die Einkommensgrenze für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Form von Vermögensbeteiligungen (u.a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (etwa das Bausparen) verdoppelt: Sie beträgt nun 40.000 € für Ledige und 80.000 € für Paare bei Zusammenveranlagung. 
 

15.11.2024