Inflationsausgleichsprämie auch 2024 noch möglich!

Die Regelungen zur sog. Inflationsausgleichsprämie wurden bereits Ende des Jahres 2022 beschlossen: Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn eine Prämie oder einen Bonus zahlen, können dies im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bei einem Betrag bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei durchführen. Es sind in diesem Zeitraum auch mehrere Zahlungen möglich, wenn diese insgesamt den Betrag von 3.000 € nicht überschreiten. 


DSG-Logo schrägHinweis: Zahlungen an Mitarbeiter, die bereits vertraglich vereinbart wurden (z.B. Tantiemen), können nicht in eine steuerfreie Prämie umgewidmet werden.


 

27.11.2023