Kassensystem ohne TSE (technische Sicherungseinrichtung)? Mindestens Bußgeld droht!

Ab dem 01.01.2023 muss jedes genutzte elektronische Kassensystem den Anforderungen der KassenSicherungsverordnung (KassenSichV) entsprechen. Sollten die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich nicht eingehalten werden, kann das Finanzamt bei einer Prüfung evtl. die Besteuerungsgrundlagen (Gewinn) schätzen. Dies dürfte in aller Regel zu einer höheren Steuerlast führen. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden.

 

27.03.2023