Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets geplant

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 ist geplant, für Arbeitnehmer als neue Möglichkeit für den steuerermäßigten Sachbezug ein Mobilitätsbudget einzuführen. Mit diesem können moderne Fortbewegungsmöglichkeiten wie beispielsweise Car-Sharing, Bike-Sharing, E-Scooter sowie die Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen begünstigt werden. Die bereits bestehenden steuerlichen Begünstigungen, z.B. für das Jobticket, werden hierdurch ergänzt. 

Die pauschale Besteuerung des Budgets erfolgt mit 25 %. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierauf nicht an. Damit ist diese Lösung auch für Arbeitgeber interessant, da es zu einer effektiven Ersparnis von Lohnnebenkosten kommt. Das Mobilitätsbudget muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine reine Gehaltsumwandlung oder die Umwandlung von vertraglich bereits zugesagten Sonderzahlungen in ein Mobilitätsbudget wären nicht begünstigt. 

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung ist auf einen Höchstbetrag von 2.400 € jährlich begrenzt. Darüber hinaus ist ausschließlich die reine Nutzung der Verkehrsmittel begünstigt, nicht hingegen die Erstattung von Einzelkosten (z.B. Benzin durch das Ausgeben von Tankkarten). Sehr wohl möglich sind aber entsprechend zweckgebundene Gutscheine (etwa in Form von Prepaid-Guthaben) für die Nutzung von Verkehrsmitteln und den Kauf von Fahrkarten. 
 

18.11.2024