Schlussabrechnung Corona-Wirtschaftshilfen

Für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet die Frist nunmehr am 31. März 2024. Noch ausstehende Schlussabrechnungen sind bis zum Ablauf dieser Ausschlussfrist einzureichen. Die Bewilligungsstellen haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es keine weitere Fristverlängerung geben wird.

Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 31. März 2024 im digitalen Antragsportal eingehen, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die Beträge in voller Höhe zurückgefordert. Bei einer solchen Rückforderung wegen nicht eingereichter Schlussabrechnung werden zusätzlich Erstattungszinsen für den zurückzuzahlenden Betrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben.


DSG-Logo schrägHinweis: Sollte bislang noch keine Schlussabrechnung für Sie eingereicht worden sein, sprechen Sie uns bitte umgehend an.


 

27.02.2024