Steuerlicher Spendenabzug - Unterstützung der Betroffenen des Ukraine-Kriegs

Durch die Ukraine-Krise ist Deutschland mit einer großen Zahl an Flüchtlingen konfrontiert. Darüber hinaus besteht vielfach der Wunsch, auch die Bevölkerung im Kriegsgebiet durch Spenden humanitär zu unterstützen. Das BMF hat sich in Form einer FAQ-Liste zur steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Hilfsleistungen geäußert.

Spenden, die an direkt in der Ukraine ansässige Organisationen geleistet werden, sind nach deutschem Recht nicht abziehbar, da die Ukraine nicht Mitglied in der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Spenden an deutsche steuerbegünstige Organisationen, die in der Ukraine tätig werden oder in Deutschland ankommenden Flüchtlingen helfen, sind abziehbar. Geld- oder Sachspenden, die direkt ohne die Zwischenschaltung einer gemeinnützigen Organisation an Betroffene geleistet werden, sind nicht abziehbar.

Spenden an Hilfsorganisationen innerhalb der EU

Spenden an Hilfsorganisationen innerhalb der EU, aber außerhalb Deutschlands, sind nur abzugsfähig, wenn die Organisation auch nach deutschem Recht begünstigt wäre bzw. die Tätigkeit dieses Zuwendungsempfängers auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Die Nachweisführung dürfte nicht ganz einfach sein, wenn der Empfänger nicht bereits entsprechende Belege vorbereitet hat.
 

08.12.2022