Umsatzsteuer in der Gastronomie - Ermäßigter Steuersatz für Restaurationsleistungen

Der Bundesrat hat am 07.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den Verbrauchsteuern zugestimmt. So bleibt es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen; ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. 

Wird für Speisen und Getränke ein Betrag berechnet, etwa bei Pauschalangeboten (Menüs, Buffet), kann aus Vereinfachungsgründen eine Aufteilung im Maßstab 30 % für Getränke und 70 % für Essen erfolgen.
 

09.12.2022