Verbesserung der Rentenbesteuerung - Steuerbefreiung des Grundrentenzuschlags

Auch für Rentner bringt das JStG 2022 Neuerungen. Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, soll steuerfrei gestellt werden. Hierdurch würde dann der Grundrentenzuschlag steuerlich in voller Höhe zur Verfügung stehen und ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. Dies kann dann für Rentner, die auf ihre Zahlungen Steuern zahlen müssen, eine Entlastung bedeuten. Die Regelung soll rückwirkend ab 2021 gelten.

Bisher war der steuermindernde Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen begrenzt. Künftig soll dieser voll abzugsfähig sein, was durchaus zu steuerlichen Entlastungen führen kann. Damit soll die drohende faktische doppelte Besteuerung von Renten in der Auszahlungsphase in späteren Jahren verhindert werden. Die Regelung soll ab 2023 gelten.
 

08.12.2022